GESUNDHEITSUNTERSUCHUNG für gesetzlich Versicherte
Bislang durfte die allgemeine Vorsorgeuntersuchung ab dem Alter von 35 Jahren in jedem zweiten Jahr durchgeführt werden.
Im April 2019 trat aber eine neue Regelung in Kraft. Der CHECK UP 35 darf in Zukunft nur noch alle 3 Jahre vorgenommen werden.
Die Laboruntersuchungen, die im Rahmen des Checks durchgeführt werden dürfen, wurden erweitert. So wird nunmehr neben den bisherigen Blutwerten – Zucker und Gesamtcholesterin- auch die Unterfraktionen des Cholesterins und die Blutfette abgeklärt. Unverändert bleiben Gespräch, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung Urinstreifentest und Impfcheck.
Eine „abgespeckte“ Gesundheitsuntersuchung kann neuerdings auch einmalig bei allen Patienten im Alter von 18 bis 34 Jahren durchgeführt werden.
Hierbei erfolgt keine Urinuntersuchung. Die Untersuchung auf Blutzucker und Blutfette darf nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen, z.B. bei Fettleibigkeit, Blutdruckerkrankung oder definierten Familienerkrankungen.
Allgemeinarztpraxis
Dr. med. Anke Westhofen
Dr. med. Birgit Heidenreich
Fachärztinnen für Allgemeinmedizin
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