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Impfung gegen Gürtelrose jetzt Kassenleistung!

|   Nachrichten

Die STIKO (Ständige Impfkomission Deutschland) hat die Impfung gegen

 

Gürtelrose (Herpes zoster) mit einem Totimpfstoff zur Verhinderung von Gürtelrose und den anschließenden möglicherweise länger anhaltenden Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) in ihre Empfehlungen für nachstehende Personengruppen aufgenommen:

   *alle Personen ab 60 Jahren.

  • *alle Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem durch Krankheit oder Behandlung geschwächt ist.
  •  
  • *alle Personen ab 50 Jahren mit chronischen Grunderkrankungen wie Diabetes, rheumatischer Erkrankung, chronisch entzündlicher Darmerkrankung,chronischer Erkrankung der Atemwege und der Nieren

Die zweifache Impfung mit dem Totimpfstoff kann vor Gürtelrose und postherpetischer Neuralgie schützen: 92 % der Geimpften waren innerhalb von vier Jahren nach der Impfung nicht erkrankt; vor den durch Gürtelrose hervorgerufenen Nervenschmerzen waren 82% geschützt.

Der Totimpfstoff gegen Gürtelrose ist für Personen ab 50 Jahren zugelassen und wird zweimal im Abstand von mindestens 2 und maximal 6 Monaten geimpft. 

Für die oben genannten Bevölkerungsgruppen übernehmen alle Krankenversicherungen die Kosten der Impfung.

Zur Verhinderung schwerer Erkrankungsverläufe  empfehlen wir Ihnen diese Impfung!

Bei weiteren Fragen, sprechen Sie uns gerne an!

Allgemeinarztpraxis

Dr. med. Anke Westhofen
Dr. med. Birgit Heidenreich
Fachärztinnen für Allgemeinmedizin

Privat und alle Kassen